Schließzylinder mit Sicherungskarte sollten so erworben werden, daß beim Verkäufer keine Daten über den Käufer erfaßt und gespeichert werden. Empfehlenswert ist die Barzahlung gegen Quittung in einem Laden, wo man nicht persönlich bekannt ist. Dieses ist jedoch kaum möglich, wenn eine Schließanlage durch einen Fachbetrieb eingebaut wird! Gefährlich ist auch die Bestellung von Nachschlüsseln, da hier der Hersteller die mit der Sicherungskarte übermittelten Kundendaten erfassen kann. Die Speicherung sensibler Daten birgt immer die Gefahr der unbefugten Nutzung durch Mitarbeiter oder Dritte!
Der SSDeV empfiehlt grundsätzlich die Verwendung mehrerer technisch unterschiedlicher Schließsysteme. Werden hochwertige Stift – und Scheibenzuhaltungen und Bohrmuldenzylinder verschiedener Hersteller kombiniert, scheiden Angreifer mit Detailkenntnissen über nur einen speziellen Schloßtyp aus. Auf weit verbreitete Schließsysteme sind Experten besser vorbereitet, als auf exotische in Deutschland selten genutzte Schließsysteme.
Bei der Auswahl des Schließzylinders sind beidseitig schließende Zylinder zu vermeiden. Eine Gefahrenfunktion (öffnen, wenn der Schlüssel auf der anderen Seite steckt) sollte, bei Bedarf, nur für die Innenseite vorhanden sein!
Sollten Verbraucher Aufgrund dieser Erkenntnisse ihre Schlösser tauschen, so bittet der SSDeV um Überlassung der alten Schließzylinder zu Übungs- und Forschungszwecken.
Weiterhin sollte immer ein Ersatzschloss mit genügend Schlüsseln sicher verwahrt vorgehalten werden, um bei Bedarf sofort und ohne Eingreifen Dritter eines der mindestens drei Schlösser austauschen zu können.
Grundsätzlich sollten die Vorschriften der Versichungsbedingungen (z.B. Hausratversicherung) beim Erwerb und Einbau beachtet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Jeder Schlüssel läßt sich optisch auslesen. Für den professionellen Lockpicker genügt oft ein Blick auf den Schlüssel, um die Kodierung auszulesen und einen Nachschlüssel anzufertigen. Andere fertigen Nachschlüssel nach Foto-Vorlagen oder nehmen einen Abdruck. Berichtet wurde auch von verdeckten Aktionen zum Auslesen der Schlüssel, z.B. bei Verkehrskontrollen! Nicht ohne Grund tragen Gefängniswärter ihre Schlüssel immer verdeckt in einer Tasche. Schlüssel für schutzwürdige Räume sollten immer getrennt von gebräuchlichen Schlüsseln, wie z.B. KFZ-Schlüssel, in einem verschlossenen Etui am Körper mitgeführt werden.
Sind Türen tagsüber zugänglich, läßt sich auch der Schloßkasten direkt manipulieren. So sollte darauf geachtet werden, daß der Schloßkasten keine Kratzspuren aufweist und der Riegel fest schließt. Bei manipulierten Schlössern ist es teilweise möglich, den ausgeschobenen Riegel von Hand zurückzuschieben. Die Schloßkästen sollten mit einer selbstgemischten, nicht handelsüblichen, Farbe dünn lackiert werden um Kratzspuren sofort entdecken zu können.
Bei komplizierten Schließsystemem wird häufig der Schloßkasten angegriffen. So genügt oft ein kleines (1-3mm) Loch neben dem Schutzbeschlag, um mittels Drähten das Riegelwerk des Schloßkasten anzugreifen. Kleine Unregelmäßigkeiten in der Nähe des Schutzbeschlages sollten immer auf Bohrspuren überprüft werden. Sinnvoll ist das Einpassen einer Edelstahlplatte, welche den Schloßkasten weiträumig abschirmt – sowie die Verwendung einer nicht handelsüblichen selbstgemischten Farbe für den Tür- und Fensteranstrich.
Bei der Auswahl des Schloßkastens sind selbstverriegelnde Schloßkästen zu bevorzugen. Diese sperren automatisch sowohl die Falle als auch den Riegel. Gegen Öffnungen mit einer Nadel oder Plastikkarte hilft oft schon ein Schloßkasten mit Taster, welcher bei geschlossener Tür die Falle sperrt.
Elektronische Schließsysteme sollten vermieden werden, da nicht überschaubar ist, ob diese Systeme mit Gerneral-Codes versehen wurden.
Immer noch Aktuell ist das Prinzip des Sicherungsmerkmales. In die Tür wird dezent ein Gegenstand eingeklemmt (z. B. ein Haar), welcher beim Öffnen herausfällt. Wichtig ist, daß das Anbringen des Sicherheitsmerkmales nicht von Dritten beobachtet werden kann!
Nicht vergessen werden sollte, daß die Tür oft nicht der einzige mögliche Zugang ist – und vorhandene Schlösser auch abgeschloßen werden sollten!
Um unerlaubte Abhöraktionen zu vermeiden, sind weitere Maßnahmen notwendig. Das verbreiten kompromittierender Abstrahlung (z.B. von PC’s, Monitoren, Telefonen) kann nur durch entsprechende Abschirmung begrenzt werden. Gegen Abhörlaser hilft gegebenenfalls eine entsprechende Grundbeschallung der Fensterfläche aus mehreren Tonquellen.
Im Zweifelsfall sollte man sich durch verschiedene Sicherheitsunternehmen beraten lassen.
SSDeV-Pressestelle 27.04.99