Sportordnung

Vorwort

Am Anfang ist ein Schloß. Das erste Schloß, in dem Du Dein Pickset ausprobierst, kann das an Deiner Tür sein. Am besten kaufst Du Dir einen neuen Schließzylinder und tauschst ihn gegen den alten aus. Seid Ihr schon zwei Sportsfreunde? Dann habt Ihr jetzt schon vier Übungsschlösser zum Trainieren.

Als Mitglied unseres Vereins mußt Du wissen, daß ein Verstoß gegen die Sportordnung zum Ausschluß führen kann (Satzung §5 Abs.1).

Sportordnung

  1. Es ist Deine erste Pflicht Deine Ehrbarkeit, Integrität und fachliche Professionalität zu demonstrieren. Das Sicherheitsbedürfnis Dritter mußt Du unbedingt wahren!
  2. Du darfst nur Schlösser öffnen die Dir gehören.
  3. Für alle anderen Schlösser brauchst Du die Erlaubnis des berechtigten Besitzers.
  4. Beim Öffnen sind die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Ortes zu beachten.

Hinweise zu Deiner eigenen Sicherheit

Wenn Du für jemanden aufsperrst, mußt Du sicherstellen, daß Du nicht dem Falschen öffnest und so vieleicht in eine Straftat verwickelt wirst. Wenn Du nur geringste Zweifel hast, öffne nicht. überprüfe den Ausweis oder Pass des Klienten und notiere Dir Ausweisnummer, Name, Geburtstag u. -Ort. Führe unbedingt eine Liste : WANN du WO für WEN geöffnet hast. Kommen Dir nachträglich irgendwelche Zweifel zögere nicht, Dich an die Polizei zu wenden.

Die Sportordnung wird fortgeführt.
Hamburg/Leipzig, den 12.05.1997
Ergänzt in Hamburg am 29.05.2009
Die Mitgliederversammlung